Projektförderung
Demokratiepartnerschaften leben vom Mitmachen!
Ziel des Bundesprogramms ist es, zur Stärkung der Demokratie und eines friedlichen, respektvollen Zusammenlebens beizutragen, Teilhabe zu fördern und die Arbeit gegen jede Form von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit
zu ermöglichen.
Im Rahmen eines Aktions- und Initiativfonds werden komplette Maßnahmen oder Einzelprojekte gefördert und finanziert.
Dazu wird die Fürther Partnerschaft für Demokratie in drei Handlungsfeldern aktiv:
Demokratie fördern – Vielfalt gestalten – Extremismus vorbeugen.

Fördervoraussetzungen
Grundvoraussetzung
- Das Einzelprojekt muss in Fürth stattfinden.
- Das Einzelprojekt kann frühestens am 06.06.2025 beginnen muss bis spätestens 15.11. 2025 vollständig beendet sein.
- Einsendeschluss ist der 20.05.2025
- Durch eine Antragstellung entseht kein Rechstanspruch auf eine Förderung.
Wer ist förderberechtigt?
- eingetragene Vereine (Nachweis d. Gemeinnützigkeit erforderlich)
- juristische Personen (etwa Kirchengemeinden, Verbände)
- Initiativen (zum Beispiel Bürgerbündnisse, Aktionskreise)
- selbstorganisierte Einrichtungen
- anerkannte Träger der kommunalen und freien Jugendhilfe
- ehrenamtlich tätige Einzelpersonen
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden können alle Angebote, die sich inhaltlich mit den Zielen der PfD Fürth auseinandersetzen.
Das können u. a. Angebote aus folgenden Bereichen sein:
- pädagogische Angebote
- kulturelle Angebote
- Angebote im Bereich Sport / Spiel / Outdoor
- Angebote im Bereich Neue Medien / Social Media
- Informationsveranstaltungen oder Podiumsdiskussionen
- Aktionstag/e
- Feste / Feiern
- Öffentlichkeitsarbeit
- Fortbildungsangebote / Schulungen
- Angebote im Arbeits- und Weiterbildungskontext